Informationen

 

Für Teilnehmer mit einer Unterstützung durch die Kasse

 

  • Es muss ein Kostenübernahmeantrag des Hausarztes bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden.
    Die Genehmigung der Kasse muss uns vorgelegt werden.
  • Für die Wassergymnastik brauchen wir eine gesonderte Bestätigung des Arztes.
  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur noch für eine befristete Zeit.
  • Zu beachten: Die Kassen zahlen nur für die besuchten Abende, nicht aber, wenn man verhindert ist. Berechnungsgrundlage ist die Anwesenheitsliste.

Für Teilnehmer ohne Unterstützung der Kasse

 

  • Der Vereinsbeitrag beträgt 20 € im Jahr.
  • Die Kosten für die Übungsabende belaufen sich auf 50,- € pro Halbjahr, sie werden ebenso wie der Vereinsbeitrag abgebucht.
  • Teilnehmer, die nachweislich schichten, zahlen nur die Hälfte der Kosten.
  • Neue Mitglieder, die innerhalb eines Halbjahres einsteigen, zahlen nur anteilig.
  • Falls Plätze frei sind, ist es möglich, seinen Partner oder seine Partnerin an den Kursen oder an der Wassergymnastik teilhaben zu lassen. Sie zahlen jeweils nur die Hälfte der Kosten.
  • Vor einer Mitgliedschaft sind Schnupperstunden möglich.
  • Weitere Informationen findet man in der Satzung des Vereins.