Informationen
Für Teilnehmer mit einer Unterstützung durch die Kasse
- Es muss ein Kostenübernahmeantrag des Hausarztes bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden.
Die Genehmigung der Kasse muss uns vorgelegt werden. - Für die Wassergymnastik brauchen wir eine gesonderte Bestätigung des Arztes.
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur noch für eine befristete Zeit.
- Zu beachten: Die Kassen zahlen nur für die besuchten Abende, nicht aber, wenn man verhindert ist. Berechnungsgrundlage ist die Anwesenheitsliste.
Für Teilnehmer ohne Unterstützung der Kasse
- Der Vereinsbeitrag beträgt 20 € im Jahr.
- Die Kosten für die Übungsabende belaufen sich auf 50,- € pro Halbjahr, sie werden ebenso wie der Vereinsbeitrag abgebucht.
- Teilnehmer, die nachweislich schichten, zahlen nur die Hälfte der Kosten.
- Neue Mitglieder, die innerhalb eines Halbjahres einsteigen, zahlen nur anteilig.
- Falls Plätze frei sind, ist es möglich, seinen Partner oder seine Partnerin an den Kursen oder an der Wassergymnastik teilhaben zu lassen. Sie zahlen jeweils nur die Hälfte der Kosten.
- Vor einer Mitgliedschaft sind Schnupperstunden möglich.
- Weitere Informationen findet man in der Satzung des Vereins.